Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der grenzgaenger GmbH

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle erbrachten Dienstleistungen der grenzgaenger GmbH (im Folgenden Veranstalterin) gegenüber Unternehmen und Verbrauchern (im Folgenden: Kunden), sofern nicht diesen AGB individualvertraglich ausdrücklich widersprochen wurde.
  2. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen und werden nur dann ausnahmsweise Vertragsinhalt, wenn ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Veranstalterin sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen der Veranstalterin und dem Kunden kommt erst durch Annahme eines Kundenauftrags zustande. Die Angebotsannahme durch die Veranstalterin hat schriftlich zu erfolgen, dies schließt E-Mail, Fax und Post mit ein. Die Veranstalterin nimmt den Auftrag durch Zusendung einer Auftragsbestätigung an.

§ 3 Vergütungsgestaltung

  1. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für Angebote des Kunden gelten die zuvor mit der Veranstalterin verhandelten Preise und Konditionen. Die Veranstalterin teilt dem Kunden die jeweils maßgeblichen aktuellen Preise und Konditionen mit.

§ 4 Zahlung/Verzug

  1. Die Zahlung der Vergütung ist mit dem Vertragsschluss fällig und hat spätestens binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum zu erfolgen.
  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz gegenüber Verbraucher, und 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmen fällig. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Die Veranstalterin behält sich in diesem Fall das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Die Veranstalterin hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass die Zahlungsfähigkeit des Kunden vorübergehend oder dauerhaft gefährdet ist, es sei denn, die Zahlung wird umgehend geleistet oder der Kunde kann eine angemessene Sicherheit stellen. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistung nur noch gegen Vorkasse auszuführen.

§ 5 Stornierung durch den Kunden

  1. Die kostenlose Stornierung eines Vertrags ist nur bis zu 1 Monate vor dem ersten Termin der Veranstaltung möglich.
  2. Storniert der Kunde den Vertrag bis zu einer Woche vor dem ersten Termin der Veranstaltung, so werden 50 % der Kosten von der Veranstalterin einzubehalten.
  3. Storniert der Kunde den Vertrag innerhalb einer Woche vor dem ersten Termin der Veranstaltung, so ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
  4. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt unberührt. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 6 Mitteilungs- / Mitwirkungspflicht durch den Kunden

  1. Der Kunde hat spätestens 1 Woche vor dem ersten Termin verbindlich mitzuteilen, wie viele Personen tatsächlich teilnehmen werden. Weicht die Anzahl der tatsächlichen Teilnehmer von der zuvor mitgeteilten Anzahl ab, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten von dem Kunden zu tragen.
  2. Der Kunde hat auch mitzuteilen, ob unter den Teilnehmern körperlichen Gebrechen, Allergien, Unverträglichkeiten etc. bestehen, welche Auswirkung auf die Durchführung der Veranstaltung, der Spiele und Übungen haben und besondere Rücksichtnahmepflicht durch die Veranstalterin und der anderen Teilnehmer begründen.
  3. Dem Kunden obliegt es, im Rahmen der Veranstaltung entsprechend mitzuwirken, um die Erfüllung der geschuldeten Dienstleistung zu gewährleisten, insbesondere obliegt es dem Kunden, rechtzeitig zu den entsprechenden Veranstaltungen zu erscheinen und Verzögerungen des Ablaufs zu vermeiden. Liegt ein Hinderungsgrund vor oder ist eine Verzögerung zu erwarten, so ist dies der Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen. Beruht die Verzögerung auf einem Umstand, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, so besteht kein Anspruch des Kunden darauf, die verlorene Zeit nachzuholen.

§ 7 Leistungsstörung / Pandemie-Klausel

  1. Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat die Veranstalterin dies zu vertreten (Leistungsstörung), so ist sie verpflichtet, die Dienstleistung ganz oder in Teilen ohne Mehrkosten für den Kunden innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, es sei denn, dies ist nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Ist letzteres der Fall, so können die Parteien vom Vertrag zurücktreten.
  2. Dasselbe gilt, wenn der Hinderungsgrund in einem Umstand liegt, welche die Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin betreffen.
  3. Hat der Kunde den Umstand der Leistungsstörung nach Ziffer 1 zu vertreten, so ist der Anspruch des Kunden auf eine Nacherfüllung durch die Veranstalterin ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der entsprechenden Vergütung verpflichtet, abzüglich der ersparten Aufwendungen der Veranstalterin, die dadurch entstehen, dass die Veranstaltung nicht oder nur teilweise stattfindet.
  4. Fällt eine Veranstaltung aufgrund einer Bestimmung aus, die im Zuge der Corona (Covid19) Pandemie durch Behörden, der Bundes- oder Landesregierung oder einer anderen öffentlichen Stelle erlassen wurde oder liegt ein anderer vergleichbarer Umstand vor, welche die Veranstalterin nicht zu vertreten hat, so hat der Kunde kein Recht auf die Erstattung seiner bezahlten Vergütung. § 6 sowie die gesetzlichen Bestimmungen über den Widerruf bleiben unberührt. Für die Ausführung der Veranstaltung wird durch die Veranstalterin in enger Abstimmung mit dem Kunden ein
    anderweitiger Termin vereinbart.

§ 8 Hausordnung

  1. Die in den Räumlichkeiten offen ausgehängten Hausordnungen sind zu jeder Zeit von den Teilnehmern einzuhalten. Vor jeder Veranstaltung wird der Kunde auf den Aushang der Hausordnung und deren Geltung hingewiesen. Der Kunde haftet für jeden Schaden, welcher der Veranstalterin dadurch entsteht, dass die Hausordnung nicht beachtet wird. Der Kunde hat die Nichtbeachtung seiner durch ihn in die Veranstaltung miteingeführten Teilnehmer zu vertreten.

§ 9 Haftungsausschluss

  1.  Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch die Zusammenarbeit mit externen Anbietern entstanden sind.
  2. Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, beispielsweise die Durchführung der Veranstaltungen selbst. Von dem Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen, ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin, gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Die Veranstalterin haftet ausdrücklich nicht für Schäden, die infolge der Nichtbeachtung des § 6 Ziffer 2 dieser AGB sowie der Hausordnung nach § 9 entstanden sind, insbesondere durch die Nichtbeachtung der Rücksichtnahme-Regeln während den Spielen.

§ 10 Datenschutz

  1. Personenbezogenen Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben. Die Veranstalterin verwendet die Daten nur zur Durchführung des Vertrages und zur Bearbeitung von Kundenanfragen. Die übermittelten Daten werden von der Veranstalterin vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei entsprechendem Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen.
  2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass sein Name, sein Logo und seine genaue Anschrift als Referenz von der Veranstalterin genannt werden. Der Kunde kann dieser Regelung schriftlich widersprechen.

§ 11 Abtretung- und Verpfändungsverbot

  1. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Veranstalterin zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der Veranstalterin ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

§ 12 Aufrechnung

  1. Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 13 Rechtswahl / Gerichtsstand

  1.  Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der Veranstalterin findet das Recht des Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2.  Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Kunden ist der Sitz der grenzgaenger GmbH (38324 Kissenbrück).

§ 14 Salvatorische Klausel

  1. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.