Hausordnung

  1. Auf dem gesamten Gelände herrscht absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an den dafür ausdrücklich ausgewiesenen und von der Veranstalterin benannten Flächen erlaubt. Das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Streichhölzern etc. auf dem Gelände ist strengstens untersagt. Die Entsorgung von Zigaretten, Streichhölzern etc. hat ordnungsgemäß zu erfolgen, um jegliche Brandgefahr zu vermeiden.
  2. Mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände, wie Brieftaschen, Handys, Schlüssel, Geld etc. dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.
  3. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Garderobe.
  4. Sämtliche Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IFSG), sowie darüberhinausgehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind einzuhalten (es gilt ein Mindestabstand von 2 Meter zu anderen Personen, das Tragen von Mundschutzen, der Verzicht auf das Händeschütteln, regelmäßiges Händewaschen/-desinfizieren, etc.). In Rücksprache mit der Veranstalterin kann auf einzelne Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verzichtet werden.
  5. Folgende Regeln gelten während den Spielen und Übungen:
    a. Es ist allgemein Rücksicht aufeinander zu nehmen. Dazu gilt auch neben der eigenen körperlichen Verfassung auch die der Mitteilnehmer zu beachten und entsprechende Vorsicht bei der Durchführung der Spiele und Übungen zu nehmen.
    b. Im Vordergrund der Spiele und Übungen steht der Spaß und die Bildung von Vertrauen zueinander. Exzessive Handlung gilt es zu vermeiden. Das „Gewinnen“ der Spiele ist im Rahmen der Veranstaltung nebensächlich. Daher gilt es besonders auf den Körperkontakt zueinander zu achten und jegliche Verletzungen zu vermeiden. Derber Körperkontakt ist verboten.
    c. Auch wenn die Spiele zuweilen emotional werden, so gilt es doch stehts, Rücksicht auf die Mitspieler zu nehmen. Persönliche Beleidigungen, Drohungen und Köperverletzungen sind verboten und sollen vermieden werden.
    d. Sollte ein Teilnehmer aus welchem Grund auch immer eine Auszeit benötigen (bspw. aufgrund körperlicher Einschränkungen oder emotionaler Belastung), so ist jedem Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt eine solche Pause möglich. Dies soll nach Möglichkeit der Veranstalterin mitgeteilt werden.
    e. Bestehen irgendwelche körperlichen Gebrechen, Allergien, Unverträglichkeiten und dergleichen, welche Auswirkungen auf die Durchführung der Veranstaltung, der Spiele und Übungen haben, so sind diese im Vorfeld der Veranstalterin mitzuteilen.
  6. Die Toiletten sind sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  7. Die Pausen zwischen den Blöcken finden in Absprache mit der Veranstalterin statt.